Wissenswertes zur Kfz-Versicherung
Jeder, der ein Auto besitzt, muss dieses versichern. Das schreibt der Gesetzgeber vor. Pflicht ist allerdings nur eine Haftpflichtversicherung. Diese kommt bei Unfällen für den Schaden des Unfallgegners auf. Ein eventuell am eigenen Auto entstandener Schaden wird dagegen nicht ersetzt. Für diese Fälle bieten die Versicherungen Kaskoversicherungen an. Unterschieden wird hierbei zwischen Teil- und Vollkasko.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung
Ohne den Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung kann in Deutschland kein Fahrzeug zugelassen werden. Dies ist vor allem in Interessen der anderen Verkehrsteilnehmer, denn die Haftpflichtversicherung kommt für die Schäden auf, die der Versicherungsnehmer durch einen von ihm verursachten Verkehrsunfall herbeiführt. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Personen-, Sach- oder Vermögensschäden handelt.
Teilkasko und Vollkasko – die Leistungen
Die Teilkasko erstattet die Kosten für Schäden, die beispielsweise durch Marderbisse, Wildunfälle oder Unwetter entstehen. Ebenfalls versichert ist Glasbruch. Generell gilt, dass eine Teilkaskoversicherung nicht für Schäden aufkommt, die vorsätzlich am eigenen Fahrzeug verursacht werden. Unfälle infolge von Trunkenheit am Steuer sind beispielsweise nicht versichert. Auch Gegenstände, die im Fahrzeug liegen, etwa CDs oder Wertsachen, fallen nicht unter den Versicherungsschutz. Benötigt der Versicherte für die Dauer der Reparatur bei einem Teilkasko-Schaden einen Mietwagen, so werden dessen Kosten nicht von der Versicherung übernommen. Der Abschluss einer Teilkaskoversicherung ist auch bei älteren Fahrzeugen zu empfehlen, da hier die gängigsten Schäden versichert sind. Teilkaskoversicherungen können mit oder ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen werden. Versicherungen ohne Selbstbeteiligung kosten mehr. Übrigens entfällt bei Reparaturen an der Windschutzscheibe bei den meisten Versicherern die Selbstbeteiligung.
Die Vollkasko erstattet neben den in der Teilkasko enthaltenen Schäden, auch solche, die durch den Versicherungsnehmer selbst am eigenen Fahrzeug verursacht wurden. Verursacht der Versicherte beispielsweise einen Unfall, so wird ihm der dabei entstanden Schaden von der Vollkaskoversicherung erstattet. Besteht nur eine Teilkaskoversicherung, muss er den Schaden selbst zahlen. Zu beachten ist allerdings, dass die Versicherung nicht bei Schäden leistet, die durch Trunkenheit des Fahrers verursacht werden. Auch bei grober Fahrlässigkeit des Fahrers verweigern die Versicherungen die Zahlung. Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn der Versicherungsnehmer bei Rot über eine Ampel fährt und dadurch einen Unfall verursacht. Gegenstände und Wertsachen, die sich im Fahrzeug befinden, aber nicht zu dessen Serienausstattung gehören, sind nicht mit versichert. Der Abschluss einer Vollkaskoversicherung wird vor allem für neue oder neuwertige Fahrzeuge empfohlen. Auch bei sehr teuren Gebrauchtwagen macht der Abschluss einer solchen Versicherung Sinn. Eine Vollkaskoversicherung leistet übrigens auch dann, wenn der Unfallgegner nach einem von ihm verursachten Schaden Fahrerflucht begeht. Die Schäden am Fahrzeug des Versicherten werden in diesem Fall von der Vollkaskoversicherung ersetzt. Auch in der Vollkaskoversicherung besteht die Möglichkeit des Selbstbehalts. Üblich ist eine Selbstbeteiligung von 300 Euro.
Typ-, Regionalklassen und Schadenfreiheitsrabatt
Die Typ- und Regionalklassen spielen bei der Beitragsberechnung eine große Rolle. Einmal jährlich wird von der deutschen Versicherungswirtschaft eine Statistik zu den regulierten Schäden erhoben. Anhand dieser Statistik werden die Typklassen für die einzelnen Fahrzeuge eingeteilt. In Verbindung mit der Anzahl der Schäden im jeweiligen Zulassungsbezirk errechnet sich der zu zahlenden Versicherungsbeitrag. Bei der Ermittlung des Versicherungsbeitrags spielt darüber hinaus der Schadenfreiheitsrabatt eine Rolle. Dieser steigt mit jedem schadenfreien Jahr. Kommt es zu einem Schaden, wird der Versicherungsnehmer wieder zurückgestuft, zahlt also mehr.