Wissenswertes zur Kfz-Versicherung
…den, die beispielsweise durch Marderbisse, Wildunfälle oder Unwetter entstehen. Ebenfalls versichert ist Glasbruch. Generell gilt, dass eine Teilkaskoversicherung nicht für Schäden aufkommt, die vorsätzlich am eigenen Fahrzeug verursacht werden. Unfälle infolge von Trunkenheit am Steuer sind beispielsweise nicht versichert. Auch Gegenstände, die im Fahrzeug liegen, etwa CDs oder Wertsachen, fallen nicht unter den Versicherungsschutz. Benötigt der Versicherte für die Dauer der Reparatur bei einem Teilkasko-Schaden einen Mietwagen, so werden dessen Kosten nicht von der Versicherung übernommen. Der Abschluss einer Teilkaskoversicherung ist auch bei älteren Fahrzeugen zu empfehlen, da …